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(AGB) ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Geltungsbereich
 

Die nachstehenden Bestimmungen gelten für den Verkauf von Pflanzen durch Baumschulen (Verkäuferin) an gewerbliche Betriebe (Käufer), sofern die AGB als Vertragsbestandteil vereinbart wurden. Die AGB gelten nicht für Käufe durch Konsumenten.
Bei Widersprüchen zwischen den einzelnen Vertragsbestandteilen gilt folgende Rangordnung:
 

1. Individuelle vertragliche Abmachungen;
2. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Verkauf von Pflanzen durch Baumschulen;
3. Schweizerisches Obligationenrecht (OR).

 

Ergänzende Informationen, Hinweise und Erläuterungen zu den vorliegenden AGB finden sich in den Qualitätsbestimmungen für Baumschulpflanzen (vom 24. Februar 2005) von Jardin Suisse sowie in der bei Vertragsabschluss geltenden Preisliste für Baumschulpflanzen des Verkäufers.

Preise und Zahlung

 

  1. Angebot: Das Angebot bleibt, Vorbehalt Zwischenverkauf, 30 Tage gültig.

  2. Abschluss: der Kaufvertrag wird durch schriftliche oder mündliche Vereinbarung oder durch entsprechendes Handeln, insbesondere Abholung oder Lieferung der Pflanzen, abgeschlossen.

  3. Bei den Preisen handelt es sich um Mindeststückpreise für Pflanzen erster Qualität gemäss Qualitätsbestimmungen des Verbandes JardinSuisse, ab Baumschule, in Schweizer Franken inklusive oder exklusive Mehrwertsteuer. Teuerungszuschläge und Zuschläge, bedingt durch höhere Gewalt, bleiben vorbehalten.

  4. Verlangen Pflanzen besondere Aufwendungen für das Ausgraben und die Vorbereitung zum Transport, zum Beispiel bei Versand ausserhalb der normalen Pflanzzeit, so kann ein angemessener Zuschlag in Rechnung gestellt werden.

  5. Zahlungskonditionen 30 Tage netto oder Barzahlung. Ungerechtfertigte Abzüge sowie nicht beglichene Mahnspesen werden Nachbelastet.

  6. Die Kosten für Verpackung und Transport sind in den vereinbarten Preisen nicht inbegriffen und werden separat in Rechnung gestellt.

  7. Rabatte an Wiederverkäufer gelten nur bei fristgerechter Bezahlung. Bei Betreibung, Nachlassverträgen und Konkursen geht jeder Anspruch auf die gewährten Rabatte verloren.

  8. Bei Zahlungsverzug wird ein Verzugszins von 5 % pro Jahr berechnet. Mahngebühren werden separat verrechnet.

  9. Der Käufer ist nicht berechtigt, mit dem Kaufpreis Forderungen irgendwelcher Art zu verrechnen.

  10. Zahlungs- und Erfüllungsort ist der Sitz der Verkäuferin.

  11. Solitärgehölze werden preislich individuell bewertet. Als solche gelten: Gehölze über den handelsüblichen Grössen oder Gehölze, die bei charakteristischem Wuchs eine überdurchschnittliche Breite oder ein überdurchschnittliches Volumen aufweisen oder Gehölze mit eigenwilligen, bizarren Wuchsformen. Sie werden in einem extra weiten Kulturabstand gezogen und regelmässig verschult. Verlangen Pflanzen besondere Aufwendungen für das Ausgraben und die Vorbereitung zum Transport – z.B. bei Versandausserhalb der normalen Pflanzzeit – so kann ein angemessener Zuschlag in Rechnung gestellt werden.

  12. Für Beratung und Expertisen durch die Verkäuferin kann ein gesondertes Honorar berechnet oder der Rabatt reduziert bzw. gestrichen werden. Wiederverkäufer, welche die Privatkundschaft zur Auswahl von Pflanzen und zur Beratung uns übergeben, haben nur noch Anrecht auf einen minimalen Anteil an Rabatten oder der Beratungsaufwand wird in Rechnung gestellt.

  13. Wiederverkäufer haben bei der Aebi-Kaderli Garten-Center AG nicht dieselben Konditionen wie beim Bezug von Pflanzen bei der Aebi-Kaderli Baumschulen AG.

  14. Bei Abholung und Auslieferung der Pflanzen werden die Lieferscheine branchenüblich nicht unterschrieben. Mit der mündlichen und schriftlichen Auftragsbestätigung tritt die Rechtsgültigkeit in Kraft.

  15. Bei Bezahlung mit der Kreditkarte im online Shop können je nach Kreditkartenanbieter unterschiedlich hohe Gebühren anfallen. 

 

Lieferung

 

  1. Der Versand geschieht auf Gefahr des Bestellers.

  2. Die Bestellungen gelangen in der Reihenfolge ihres Eingangs zur Ausführung.

  3. Abzüge für Transportschäden sind nicht gestattet. Transportschäden sind umgehend dem Transportunternehmen und Verkäuferin zu melden. Jegliche Mängel müssen auf dem Transportschein vermerkt werden.

  4. Auf Abruf bestellte Pflanzen müssen innerhalb einer Pflanzsaison bezogen werden. Falls sie nicht bezogen werden, stellt Verkäuferindie Pflanzen in Rechnung.

  5. Die Verkäuferin ist nicht verpflichtet, eine bereits zugesagte Lieferung auszuführen, wenn die Pflanzen als Folge höherer Gewalt ganz oder teilweise zerstört sind.

 

Gefahrtragung

  1. Der Käufer muss die Waren und Pflanzen bei Abholung resp. Anlieferung auf ihre Qualität, Vollständigkeit und Gesundheit hin überprüfen. Erkennbare Mängel sind unverzüglich, spätestens aber 3 Tage nach Abholung/Lieferung schriftlich bei der Verkäuferin zu rügen. Allfällige sich aus verzögerter Rüge ergebenden Schäden hat der Käufer selbst zu tragen. Folgeschäden welche nach dem Verlassen des Aebi-Kaderli Baumschulen Areals geschehen, werden vom Käufer getragen. Ersatz bei Platzkauf und Lieferungen nur bei gegenseitigem nichterkennen des Mangels. Bei einem solchen Fall wird der Pflanzenwert ausgetauscht. Eventuelle Ausbreitungen von Schadenorganismen in Anlagen oder Verkaufsflächen werden nicht übernommen.

  2. Versteckte Mängel: Für Schadorganismen, welche Wachstum, Ertrag oder Zierwert der Pflanze wesentlich beeinträchtigen, haftet die Verkäuferin während einer Vegetationsperiode, längstens aber für ein Jahr. der Verkäufer muss nachweisen, dass die Pflanze beim Kauf vom Schadorganismus infiziert war.

  3. Eine weitgehende Haftung ist ausgeschlossen. Insbesondere wird keine Haftung übernommen für:

  • Das Anwachsen der Pflanzen.

  • Schäden und Folgeschäden aus unsachgemässer Verwendung der Pflanzen.

 

Sorten und Pflanzen-Ersatz

 

  • Bestellte Pflanzen einer bestimmten Sorte, Grösse oder Stärke können von der Verkäuferin durch ähnliche, gleichwertige Pflanzen ersetzt werden, es sei denn, der Käufer verbietet einen Ersatz schriftlich bei der Bestellung. Der Käufer hat das Recht, die Waren innert 3 Tagen nach Erhalt zurückzugehen, wenn er nicht damit einverstanden ist, dass eine ähnliche, gleichwertige Pflanze geliefert wurde.

 

Beschwerden

 

  • Beschwerden können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb von 24 Stunden nach Empfang der Pflanzen erfolgen. Die Mängel sind genau anzugeben und mit einem Foto zu belegen.

 

Risiko Gefahrtragung

 

  1. Abholung und Lieferung durch Dritte:

  • Nutzen und Gefahr der Sache gehen mit dem Abschluss des Vertrages auf den Käufer über. Dieser trägt die Gefahr des Transports. Transportschäden sind umgehend dem Transportunternehmen zu melden. Eine Preisredutkion für Transportschäden ist nicht zulässig.

  • Lieferung durch Verkäuferin: Bei vereinbarter Lieferung durch die Verkäuferin gehen Nutzen und Gefahr erst mit Übergabe der Sache auf den Käufer über.

 

2. Das Risiko des Pflanztermins liegt beim Käufer. Die Verkäuferin& Aebi-Kaderli Garten-Center AG können nicht haftbar gemacht werden für Pflanzungen während der Vegetationszeit (ab Mai bis Ende September). Bei Pflanzungen von Bambus haftet der Käufer für allfällige Rhizomaustriebe. Auch für eine allfällige Unterwanderung der Sperre können wir nicht haftbar gemacht werden.

 

Verpackung

 

  1. Einwegverpackungen der Verkäuferin werden zurückgenommen , wenn sie u nbeschädigt und sauber sind. Mehrwegverpackungen (CC und EC-Gebinde, Paletten, Rahmen; Kisten, Trays etc.) werden in Rechnung gestellt oder sind auf Kosten des Käufers an die Verkäuferin zurückzusenden.

 

Retouren

  1. Der Käufer trägt die volle Verantwortung für seine Bestellung. Die Verkäuferin& Aebi-Kaderli Garten-Center AG können bei Fehler in der Bestellung (Menge, Sortenwahl usw.) nicht belangt werden. Eine getätigte Bestellung, sei diese geliefert oder abgeholt, wird vollständig in Rechnung gestellt.

 

Schlussbestimmungen

  1. Für Beratungen und Expertisen wird ein angemessenes Honorar berechnet werden.

  2. Gerichtsstand befindet sich am Sitz der Verkäuferin.

Düdingen, 27.11.2018 Aebi-Kaderli Garten-Center AG/ Kurt Aebi

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